Die „Roten Listen“ bilden ein wichtiges Werkzeug im Naturschutz, da sie unter anderem eine Grundlage für die naturschutzrechtlichen Prüfungen von landschafts- und umweltrelevanten Planungen darstellen. Sie liefern eine Liste der vorkommenden aber insbesondere der ausgestorbenen, verschollenen und gefährdeten Arten, Gemeinschaften oder Lebensräume.
Rote Listen für Tiere und Pflanzen weisen bereits eine vergleichsweise lange Tradition als Instrument des Naturschutzes auf – erstmals veröffentlicht 1962 durch die IUCN [in Englisch]. Die Lebensgemeinschaften und Biotope stehen erst seit 1994 im Blickpunkt der Roten Listen, als das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die erste Fassung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands veröffentlichte. Eine aktualisierte, zweite Fassung folgte im Jahr 2006.
Im Mai 2017 wurde die Rote Liste gefährdeter Biotoptypen in dritter Fassung veröffentlicht. Sie aktualisiert u. a. die Bezüge der Biotoptypen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), den Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und zur EUNIS-Habitatklassifizierung [in Englisch] der Europäischen Umweltagentur (EUA).
Die MariLim GmbH hat an der umfassenden Neufassung der Klassifizierung für die Meeresbiotoptypen mitgewirkt. In einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (heute: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrucherschutz, BMUV) haben wir gemeinsam mit den Projektpartnern BioConsult Schuchardt & Scholle GbR (heute: BioConsult GmbH & Co. KG) und dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), Arbeitsgruppe Ökologie benthischer Organismen sowie zahlreichen Biotopexperten des BfN und der zuständigen Landesämter die fachlichen Grundlagen für die Neuklassifizierung und Bewertung der Meeresbiotope erarbeitet.
Wir haben darauf geachtet, eine Zuordnungsfähigkeit zu bestehenden, international vereinbarten Biotopschlüsseln sicherzustellen. So hat z. B. die HELCOM-Kommission [in Englisch] das System HELCOM-HUB [in Englisch] entwickelt, das die Meeresbiotoptypen in der Ostsee klassifiziert.
Der Rote Liste-Status (RLD) setzt sich aktuell aus drei Kriterien zusammen:
- nationale Langfristgefährdung [nG] – ermittelt aus den zwei Teilkriterien Flächenverlust [FL] und qualitative Veränderung [QU]
- aktuelle Entwicklungstenden [TE]
- Seltenheit [SE]
Weitergehende Informationen gibt das BfN.