Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, kurz: WRRL) fordert das Erreichen eines „guten ökologischen Zustandes“ für alle Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert entsprechende Bewertungssysteme zu entwickeln und ein adäquates Monitoring-Programm zu etablieren.
