Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, kurz: WRRL) fordert das Erreichen eines „guten ökologischen Zustandes“ für alle Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015, inzwischen verlängert bis zum Jahr 2027. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert entsprechende Bewertungssysteme zu entwickeln und ein adäquates Monitoring-Programm zu etablieren.